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Mietpreisbremse München: Aktueller Stand und deine Rechte

Mietpreisbremse München 2025: Wo sie gilt, wie du am Mietspiegel eine überhöhte Miete erkennst und mit der Rüge zu viel gezahltes Geld zurückholst.

Wohnly Redaktion
Ratgeber-Team
20. Mai 2025·7 Min. Lesezeit

München ist der teuerste Mietmarkt Deutschlands — genau hier ist die Mietpreisbremse besonders wichtig und gleichzeitig besonders oft überschritten. Wer seine Rechte kennt, kann viel Geld sparen. Hier der aktuelle Stand 2025 und was du konkret tun kannst.

Gilt die Mietpreisbremse in München?

Ja. München ist als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft, die bayerische Verordnung zur Mietpreisbremse erfasst die Stadt. Bei der Wiedervermietung darf die Miete daher höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — ermittelt über den Münchner Mietspiegel.

Bei den hohen Münchner Angebotsmieten ist die Lücke zwischen zulässiger und tatsächlich verlangter Miete oft erheblich. Genau deshalb lohnt das Prüfen hier besonders.

Die Ausnahmen

Wie überall gilt die Bremse nicht ausnahmslos:

  • Neubau: Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014 ist ausgenommen.
  • Umfassende Modernisierung: Erlaubt einen höheren Mietansatz.
  • Höhere Vormiete: War die Miete des Vormieters bereits höher, darf sie fortgeschrieben werden.

Vermieter berufen sich gern pauschal auf diese Ausnahmen — du darfst Belege verlangen.

So prüfst du deine Miete

  • Münchner Mietspiegel heranziehen und die Vergleichsmiete für deine Wohnung (Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung) bestimmen.
  • 10 Prozent aufschlagen — das ist die Höchstgrenze.
  • Mit deiner Kaltmiete vergleichen. Liegt sie deutlich darüber und greift keine Ausnahme, ist sie vermutlich überhöht.

Der Mieterverein München unterstützt bei der Einschätzung und der weiteren Durchsetzung.

Geld zurückholen: die Rüge

Bei einer überhöhten Miete kannst du sie schriftlich rügen und zu viel Gezahltes zurückfordern. Verlange vom Vermieter Auskunft, falls er sich auf eine Ausnahme beruft. Eine berechtigte Rüge ist dein gutes Recht — eine Kündigung deswegen ist unzulässig.

Gerade in München, wo die Mieten so hoch sind, summieren sich überhöhte Beträge schnell: Schon 100 Euro zu viel im Monat sind über mehrere Jahre ein vierstelliger Betrag.

Erst die Wohnung, dann die Prüfung

Der Haken: In München bekommst du eine Wohnung überhaupt nur, wenn du extrem schnell bist — die Konkurrenz ist gewaltig. Sinnvoll ist daher, zuerst eine passende Wohnung zu sichern und danach aus sicherer Position die Miete zu prüfen.

Genau beim schnellen Bewerben hilft ein Dienst wie Wohnly: Er überwacht die Portale rund um die Uhr und verschickt deine Bewerbung in Sekunden. Sobald du den Vertrag hast, prüfst du in Ruhe, ob die Mietpreisbremse greift.

Das Fazit

Die Mietpreisbremse gilt 2025 auch in München und deckelt die Neuvermietungsmiete auf 10 Prozent über der Vergleichsmiete — mit den üblichen Ausnahmen. Bei den extrem hohen Münchner Mieten lohnt sich die Prüfung besonders: Mietspiegel checken, überhöhte Miete schriftlich rügen, Geld zurückfordern. Deine Rechte kosten nur einen Brief — und können dir in München richtig viel Geld sparen.

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