Die Mieter-Selbstauskunft ist der Moment, in dem es ernst wird: ein Formular voller Fragen zu Einkommen, Beruf und Lebensumständen. Viele füllen es nervös und blind aus — dabei ist genau hier wichtig zu wissen, welche Fragen erlaubt sind, welche du nicht beantworten musst und wo Ehrlichkeit Pflicht ist. Hier die vollständige Anleitung 2025.
Was ist die Selbstauskunft?
Die Selbstauskunft ist ein Formular, mit dem der Vermieter prüft, ob du als Mieter infrage kommst. Sie ist freiwillig — aber praktisch unverzichtbar, denn ohne sie wirst du in einem umkämpften Markt kaum berücksichtigt. Du gibst sie typischerweise nach der Besichtigung ab, manchmal schon davor.
Wichtig: Nicht jede Frage ist erlaubt. Das Recht setzt klare Grenzen, was ein Vermieter wissen darf.
Welche Fragen sind erlaubt?
Diese Angaben darf der Vermieter abfragen, und hier solltest du wahrheitsgemäß antworten:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Beruf und Arbeitgeber
- Nettoeinkommen (er darf nach der Höhe fragen, um die Mietzahlung abzusichern)
- Anzahl der einziehenden Personen
- Ob du Raucher bist (umstritten, aber meist toleriert)
- Haustiere (relevant für die Wohnung)
- Bestehende Mietschulden / Privatinsolvenz / abgegebene Vermögensauskunft
- Ob ein Mietverhältnis zuletzt gekündigt wurde (eingeschränkt)
Welche Fragen darfst du NICHT beantworten müssen?
Hier wird es wichtig — diese Fragen sind unzulässig, und du darfst sogar bewusst falsch antworten, ohne dass dir das später schadet:
- Kinderwunsch oder Schwangerschaft
- Familienstand / Beziehungsstatus
- Religion, Parteizugehörigkeit, ethnische Herkunft
- Vorstrafen (außer in eng begrenzten Ausnahmen)
- Krankheiten oder Behinderungen
- Mitgliedschaft im Mieterverein
- Hobbys oder Musikinstrumente (in der Regel unzulässig)
Wenn ein Vermieter danach fragt, musst du nicht antworten — und eine bewusst unwahre Antwort auf eine unzulässige Frage kann später keine Kündigung rechtfertigen.
Wo du NIEMALS lügen solltest
Anders sieht es bei den erlaubten Fragen aus. Hier kann eine Lüge zur fristlosen Kündigung führen, wenn sie auffliegt:
- Einkommen. Übertreibe nicht. Spätestens beim Gehaltsnachweis fällt es auf.
- Mietschulden / Insolvenz / Vermögensauskunft. Verschwiegene Mietschulden sind ein klassischer Kündigungsgrund.
- Arbeitgeber und Beschäftigung. Lässt sich leicht überprüfen.
Die Regel ist einfach: Bei zulässigen Fragen ehrlich sein, unzulässige Fragen darfst du ignorieren oder „kreativ" beantworten.
So machst du die Selbstauskunft zu deinem Vorteil
Statt das Formular nur abzuarbeiten, nutze es, um zu überzeugen:
- Vollständig und ordentlich ausfüllen. Lücken wirken, als hättest du etwas zu verbergen.
- Belege gleich mitliefern. Wer Gehaltsnachweis und SCHUFA direkt beilegt, wirkt souverän und spart dem Vermieter Nachfragen.
- Positiv formulieren, wo Spielraum ist. „Unbefristete Festanstellung seit 2021" klingt besser als nur „angestellt".
Bereite alles einmal vor
Der größte Zeitfresser ist das ständige Neu-Zusammensuchen der Unterlagen. Lege deine komplette Bewerbungsmappe einmal an — Selbstauskunft, SCHUFA, Gehaltsnachweise, Ausweiskopie, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung — und halte sie digital bereit. Dann kannst du bei jeder Besichtigung sofort alles vorlegen.
Wer die Suche automatisiert, profitiert doppelt: Wohnly hinterlegt dein Profil einmal und nutzt es für jede Bewerbung, sodass deine Angaben immer vollständig und konsistent rausgehen — und du den Kopf für die Besichtigungen frei hast.
Das Fazit
Die Selbstauskunft ist kein Verhör, sondern ein Werkzeug — für beide Seiten. Kenne deine Rechte: Bei erlaubten Fragen bist du zur Wahrheit verpflichtet, unzulässige Fragen darfst du ignorieren. Wer das Formular vollständig, ehrlich und mit gleich beigelegten Belegen ausfüllt, wirkt souverän und verschafft sich genau den Vertrauensvorsprung, der über die Zusage entscheidet.
Häufig gestellte Fragen
Rechtlich nein, praktisch ja: Ohne ausgefüllte Selbstauskunft hat eine Bewerbung auf angespannten Märkten kaum Chancen. Der kluge Umgang: alle zulässigen Fragen vollständig beantworten, unzulässige einfach leer lassen.
Zulässig ist, was das Mietverhältnis betrifft: Identität, Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße, Haustiere, Mietschulden und laufende Insolvenzverfahren. Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Vorstrafen ohne Mietbezug oder Mitgliedschaft im Mieterverein.
Nur bei unzulässigen Fragen, dort gilt das "Recht zur Lüge" ohne rechtliche Folgen. Bei zulässigen Fragen (Einkommen, Mietschulden) führt eine falsche Angabe dagegen zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, auch Jahre später.
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