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Untermiete 2025: Was ist erlaubt und was nicht?

Untermiete 2025: Wann du einen Anspruch auf Erlaubnis hast, was bei Airbnb gilt und wie du dich als Haupt- und Untermieter rechtlich absicherst.

Wohnly Redaktion
Ratgeber-Team
14. Mai 2025·7 Min. Lesezeit

Untermiete ist für viele eine clevere Lösung: ein Zimmer mitvermieten, die Wohnung während eines Auslandssemesters überbrücken oder Kosten teilen. Aber die Rechtslage ist enger, als viele denken — und ein Fehler kann die eigene Wohnung kosten. Hier, was 2025 erlaubt ist und was nicht.

Brauchst du eine Erlaubnis?

Ja — für eine Untervermietung brauchst du grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters. Aber: Bei berechtigtem Interesse hast du einen Anspruch auf diese Erlaubnis für die teilweise Untervermietung (also ein Zimmer, während du selbst in der Wohnung wohnen bleibst).

Berechtigtes Interesse ist zum Beispiel:

  • finanzielle Entlastung (du willst Kosten teilen)
  • der Einzug eines Partners oder einer Mitbewohnerin
  • längere berufliche Abwesenheit

Ein pauschales Untervermietungsverbot im Mietvertrag ist in diesen Fällen oft unwirksam. Der Vermieter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen (etwa bei Überbelegung oder einer ihm unzumutbaren Person).

Teilweise vs. vollständige Untervermietung

Wichtige Unterscheidung:

  • Teilweise (ein Zimmer, du wohnst weiter dort): Hier hast du bei berechtigtem Interesse den genannten Anspruch.
  • Vollständig (die ganze Wohnung, du ziehst selbst aus): Darauf hast du keinen automatischen Anspruch — der Vermieter kann freier entscheiden.

Frage die Erlaubnis immer schriftlich an und benenne die untermietende Person. Eine erteilte Erlaubnis solltest du dir ebenfalls schriftlich geben lassen.

Was bei Airbnb & Kurzzeitvermietung gilt

Hier wird es heikel: Die kurzzeitige Vermietung an Touristen (z. B. über Airbnb) ist etwas völlig anderes als klassische Untermiete. Sie ist ohne ausdrückliche Erlaubnis praktisch immer unzulässig — und in vielen Städten zusätzlich durch Zweckentfremdungsverbote stark eingeschränkt oder genehmigungspflichtig.

Wer ohne Erlaubnis dauerhaft über Airbnb vermietet, riskiert die fristlose Kündigung der eigenen Wohnung und Bußgelder. Finger weg, wenn du nicht alle Genehmigungen hast.

Worauf du als Untervermieter achten solltest

Wenn du selbst untervermietest:

  • Schriftlicher Untermietvertrag mit klaren Konditionen (Miete, Dauer, Kaution, Kündigung).
  • Keine überhöhte Miete verlangen — du darfst nicht beliebig draufschlagen.
  • Du bleibst gegenüber dem Hauptvermieter voll verantwortlich, auch für deinen Untermieter.

Worauf du als Untermieter achten solltest

Wenn du zur Untermiete einziehst:

  • Lass dir die Erlaubnis des Hauptvermieters zeigen — sonst sitzt du auf wackeligem Grund.
  • Kläre Kündigungsfristen und was bei Auszug des Hauptmieters passiert.
  • Bestehe auch hier auf ein Übergabeprotokoll.

Ein WG-Zimmer zur Untermiete ist oft ein guter, schneller Einstieg in einen teuren Markt. Wer parallel eine eigene Wohnung sucht, kann diese Suche automatisieren: Wohnly bewirbt sich für dich auf passende Inserate, während du die Untermiete als Übergangslösung nutzt.

Das Fazit

Untermiete ist 2025 erlaubt — aber nur mit Erlaubnis, und bei berechtigtem Interesse hast du auf die teilweise Untervermietung einen Anspruch. Vollständige Untervermietung und erst recht Airbnb-Kurzzeitvermietung brauchen ausdrückliche Zustimmung und oft Genehmigungen. Mach alles schriftlich, verlange als Untermieter die Vermietererlaubnis, und vermeide ungenehmigte Kurzzeitvermietung — sie kann dich die Wohnung kosten.

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