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Strom, Gas, Internet anmelden: Das richtige Timing beim Umzug

Strom, Gas und Internet beim Umzug richtig anmelden: Fristen, Reihenfolge, Zählerstände und wie du Grundversorgungs-Fallen und Internet-Wartezeiten vermeidest.

Wohnly Redaktion
Ratgeber-Team
29. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Ohne Strom kein Kühlschrank, ohne Internet kein Homeoffice: Die Anschluss-Logistik entscheidet, ob sich die neue Wohnung ab Tag eins wie ein Zuhause anfühlt oder wie ein Provisorium. Die gute Nachricht: Strom fließt in Deutschland immer (Grundversorgung), die schlechte: wer sich nicht kümmert, zahlt dafür den teuersten Tarif, und beim Internet drohen Wochen Wartezeit. Dieser Artikel liefert Timing, Reihenfolge und die typischen Fallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internet zuerst: 3 bis 6 Wochen vor Umzug beauftragen (Umzugsmitnahme oder Neuvertrag), Technikertermine sind der Engpass.
  • Strom ist unkritisch, aber teuer bei Untätigkeit: Ohne Anmeldung rutschst du automatisch in die Grundversorgung, oft 20 bis 40 Prozent über Vergleichstarifen.
  • Zählerstände am Übergabetag fotografieren (alt und neu), das ist deine Abrechnungs-Versicherung.
  • Gas nur bei Gasetagenheizung/-herd relevant, läuft wie Strom; Fernwärme und Zentralheizung laufen über die Nebenkosten.
  • Sonderkündigungsrecht: Kann dein Anbieter am neuen Ort nicht liefern (v. a. Internet), darfst du mit Frist kündigen.

Internet: der einzige echte Zeitfresser

Beim Internet entscheidet der Vorlauf, denn Technikertermine und Portierungen dauern:

  1. 3 bis 6 Wochen vorher: Verfügbarkeit am neuen Ort prüfen (Anbieter-Checks mit exakter Adresse). Dann entweder Umzugsmitnahme beim bestehenden Anbieter beantragen (meist kostenlos oder gegen kleine Gebühr, Vertrag läuft weiter) oder Neuvertrag schließen.
  2. Sonderkündigungsrecht kennen: Kann dein Anbieter die Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, darfst du mit einer Frist von einem Monat sonderkündigen (§ 60 TKG), das gilt auch bei langer Restlaufzeit.
  3. Übergangslösung einplanen: Zwischen Einzug und Schaltungstermin überbrückt ein Handy-Hotspot oder ein Prepaid-Router. Wer im Homeoffice arbeitet, plant das aktiv, nicht hoffend.
  4. Alte Wohnung: Anschluss zum Auszugsdatum kündigen oder mitnehmen, sonst zahlst du doppelt.

Strom: nie dunkel, aber schnell teuer

In Deutschland gibt es keinen Blackout beim Einzug: Meldest du nichts an, beliefert dich automatisch der Grundversorger ab der ersten Kilowattstunde. Das ist bequem und der teuerste Standardtarif am Markt. Der optimale Ablauf:

  1. 1 bis 2 Wochen vor Umzug: Neuen Tarif für die neue Adresse abschließen (Vergleichsportale, auf Bonus-Bedingungen und Preisgarantie achten). Der Wechsel zum Wunschanbieter klappt auch rückwirkend binnen weniger Wochen nach Einzug, aber warum Geld verschenken.
  2. Am Übergabetag: Zählerstand und Zählernummer fotografieren, in alter UND neuer Wohnung, idealerweise ins Übergabeprotokoll eintragen. Diese zwei Fotos ersparen dir jede Abrechnungs-Diskussion.
  3. Alten Vertrag: ummelden (mitnehmen) oder kündigen, beim Umzug haben viele Verträge ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht oder nur teurer liefert.
  4. Abschlag realistisch setzen: Richtwert 40 bis 70 Euro/Monat für Singles, mehr bei Durchlauferhitzer. Zu niedrige Abschläge rächen sich in der Jahresabrechnung, die Budget-Logik erklärt der Artikel Erste eigene Wohnung: Kosten.

Gas und Heizung: erst prüfen, was du überhaupt brauchst

Hier scheitern viele an der Grundfrage: Wie heizt die neue Wohnung?

  • Zentralheizung/Fernwärme: Heizkosten laufen über die Nebenkosten-Vorauszahlung an den Vermieter, du musst nichts anmelden.
  • Gasetagenheizung oder Gasherd: Du brauchst einen eigenen Gasvertrag, Ablauf wie beim Strom (Grundversorgung als Auffangnetz, eigener Tarif spart).
  • Nachtspeicher/Durchlauferhitzer: heizt/erwärmt mit Strom, dann den Stromverbrauch entsprechend höher kalkulieren.

Die Heizart steht im Mietvertrag und im Energieausweis, und sie gehört schon bei der Besichtigung geprüft, denn sie entscheidet über hunderte Euro Jahreskosten, das Werkzeug liefert der Artikel Energieausweis lesen.

Die restliche Ummelde-Kaskade im Überblick

Rund um die Anschlüsse hängt die Behörden- und Vertrags-Kette:

  • Einwohnermeldeamt: binnen zwei Wochen, mit Wohnungsgeberbestätigung, alles Weitere im Artikel Erstwohnsitz anmelden
  • Rundfunkbeitrag: Adresse online ummelden (bei erster eigener Wohnung: anmelden), 18,36 Euro pro Wohnung
  • Post-Nachsendeauftrag: 6 bis 12 Monate, fängt alles ab, was du vergisst
  • Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Abos: die Adressänderungs-Runde, der Nachsendeauftrag deckt die Übergangszeit
  • Hausrat/Haftpflicht: Adresse und Wohnfläche anpassen, sonst droht Unterversicherung, warum das zählt, steht im Artikel Versicherungen für Mieter

Die Timing-Checkliste zum Abhaken

WannWas
6 Wochen vorherInternet: Verfügbarkeit prüfen, Umzug/Neuvertrag beauftragen
2 Wochen vorherStromtarif (ggf. Gas) für neue Adresse abschließen, Nachsendeauftrag stellen
ÜbergabetagZählerstände alt + neu fotografieren, Übergabeprotokoll
Woche 1Meldeamt-Termin, Rundfunkbeitrag, Versicherungen ummelden
Woche 2 bis 4Adressänderungs-Runde (Bank, Abos, Arbeitgeber), alte Verträge final prüfen
Tipp: Die Anschluss-Logistik beginnt entspannt, wenn zwischen Zusage und Einzug genug Zeit liegt, und das steuerst du über eine schnelle Wohnungssuche. Wohnly bewirbt sich automatisch in Sekunden nach Veröffentlichung, damit dir am Ende nicht die Wochen fehlen, die der Techniker braucht.

Häufig gestellte Fragen

Idealerweise ein bis zwei Wochen vor Einzug mit einem selbst gewählten Tarif. Meldest du nichts an, fließt der Strom trotzdem: Du landest automatisch beim Grundversorger, allerdings im teuersten Standardtarif. Ein Wechsel ist danach jederzeit möglich.

Nichts Dramatisches: Die Grundversorgung greift ab der ersten Kilowattstunde, die Wohnung ist nie ohne Strom. Du zahlst nur unnötig viel (oft 20 bis 40 Prozent über Vergleichstarifen), bis du in einen eigenen Tarif wechselst. Wichtig ist nur der dokumentierte Zählerstand vom Einzugstag.

Je nach Anbieter und Technik ein bis sechs Wochen, der Engpass sind Techniker-Termine. Deshalb drei bis sechs Wochen vor Umzug beauftragen. Kann dein bisheriger Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit Monatsfrist.

Nur wenn die Wohnung eine Gasetagenheizung oder einen Gasherd hat, dann läuft es wie beim Strom (Grundversorgung als Auffangnetz, eigener Tarif günstiger). Bei Zentralheizung oder Fernwärme laufen die Heizkosten über die Nebenkosten, da meldest du nichts an.

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