„Bitte schicken Sie uns vorab eine Kopie Ihres Personalausweises" — dieser Satz steht in vielen Antworten von Hausverwaltungen und in fast jeder Betrugsmasche. Die Ausweiskopie für den Vermieter ist deshalb eine Frage mit zwei Ebenen: Was darf der Vermieter rechtlich, und was solltest du praktisch tun, wenn er es trotzdem verlangt? Die kurze Antwort: Einsicht ja, Kopie nur mit deiner Zustimmung, und wenn, dann geschwärzt und mit Wasserzeichen — nie in der ersten Mail. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage, die Ausnahmen und den sicheren Umgang mit der Ausweiskopie in der Wohnungsbewerbung.
Das Wichtigste in Kürze
- Einsicht ist erlaubt: Der Vermieter darf sich den Ausweis zeigen lassen, um zu prüfen, dass du bist, wer du sagst — sinnvoll bei der Besichtigung oder spätestens beim Vertrag.
- Kopie ist nicht erforderlich: Die Datenschutzkonferenz hält die Einsicht für ausreichend; nach § 20 Personalausweisgesetz darf eine Kopie nur mit deiner Zustimmung angefertigt werden und muss eindeutig als Kopie erkennbar sein.
- Verlangen kann er sie nicht — ablehnen darf er dich als Bewerber aber trotzdem. Darum geht es praktisch um Dosierung, nicht um Verweigerung.
- Wenn Kopie, dann: erst nach der Zusage, Serien- und Zugangsnummer geschwärzt, Wasserzeichen „Kopie — nur für Mietvertrag mit …", nie als Handyfoto an eine unbekannte Adresse.
- Ausnahme: Makler bei Mietverträgen ab 10.000 Euro Nettokaltmiete im Monat müssen nach dem Geldwäschegesetz identifizieren — für normale Wohnungen ohne Bedeutung.
Darf der Vermieter meinen Ausweis sehen?
Ja. Ein Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, mit wem er einen Vertrag schließt. Dafür darf er sich den Personalausweis oder Reisepass zeigen lassen und die Angaben mit der Selbstauskunft abgleichen. Er darf sich auch notieren, dass der Ausweis vorgelegen hat, und Name, Geburtsdatum und Anschrift übernehmen — die stehen ohnehin in der Selbstauskunft.
Der passende Zeitpunkt ist die Besichtigung oder der Vertragsabschluss. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz darf der Vermieter bei der reinen Besichtigung nur Name und Kontaktdaten erheben; eine Identitätsprüfung ist dort trotzdem üblich und unproblematisch, weil sie keine Daten speichert. Welche Angaben er in welcher Phase verlangen darf, steht in Mieterselbstauskunft: erlaubte Fragen.
Darf der Vermieter eine Kopie verlangen?
Nein — jedenfalls nicht so, dass du sie liefern müsstest. Zwei Regeln greifen ineinander:
Personalausweisgesetz. Nach § 20 Absatz 2 PAuswG darf der Ausweis nur vom Inhaber selbst oder von anderen Personen mit Zustimmung des Inhabers kopiert werden, und die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Andere Personen dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Ohne dein Ja gibt es also keine rechtmäßige Kopie.
Datenschutz. Die Datenschutzkonferenz — der Zusammenschluss der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden — hat in ihrer Orientierungshilfe zur Mieterselbstauskunft festgehalten, dass die Einsicht in den Ausweis zur Identitätsfeststellung ausreicht. Eine Kopie ist dafür nicht erforderlich, und was nicht erforderlich ist, darf nach dem Grundsatz der Datenminimierung nicht erhoben werden. Datenschutzbehörden haben das Sammeln von Ausweiskopien durch Vermieter und Verwaltungen in der Vergangenheit beanstandet.
Zusammengenommen: Der Vermieter darf um eine Kopie bitten, er darf sie nicht zur Bedingung machen, und er darf sie nicht ohne deine Zustimmung anfertigen. Ein Anspruch besteht nicht.
Die Ausnahme: Geldwäschegesetz bei Luxusmieten
Eine Ausnahme gilt für Immobilienmakler, die Mietverträge mit einer monatlichen Nettokaltmiete ab 10.000 Euro vermitteln. Sie sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Vertragspartner zu identifizieren — und dürfen dafür eine Ausweiskopie anfertigen. Für Vermieter selbst gilt diese Pflicht nicht, und für die allermeisten Wohnungen spielt sie keine Rolle. Wer bei einer 900-Euro-Wohnung mit dem Geldwäschegesetz argumentiert, hat es nicht gelesen.
Warum die Ausweiskopie mehr Risiko ist als jedes andere Dokument
Eine Gehaltsabrechnung zeigt dein Einkommen. Eine Ausweiskopie ist deine Identität: Mit Name, Geburtsdatum, Foto, Anschrift und Ausweisnummer lassen sich Konten eröffnen, Verträge abschließen und Bestellungen auf Rechnung auslösen. Genau deshalb sammeln Betrüger auf Wohnungsportalen Ausweiskopien — die Wohnung gibt es nicht, aber die Kopie wird weiterverkauft oder für Identitätsdiebstahl genutzt.
Ein Muster ist typisch: Der „Vermieter" ist im Ausland, eine Besichtigung geht nicht, aber wenn du Ausweiskopie und Kaution vorab schickst, kommen die Schlüssel per Post. Woran du solche Inserate erkennst und wie du reagierst, steht in Wohnungsbetrug erkennen.
Auch bei seriösen Verwaltungen bleibt ein Restrisiko: Die Kopie liegt in einer Bewerberakte, oft bei dutzenden Bewerbungen, und müsste nach der Absage gelöscht werden — was nicht jede Verwaltung zuverlässig tut. Du hast das Recht, die Löschung zu verlangen; kontrollieren kannst du sie nicht.
Wenn der Vermieter trotzdem eine Kopie will: So gehst du vor
Die Rechtslage nützt wenig, wenn die Wohnung an den nächsten Bewerber geht, der die Kopie einfach schickt. Deshalb ist die Frage selten „ja oder nein", sondern „wann und wie". Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- In der ersten Mail: gar nicht. Anschreiben, Selbstauskunft, Einkommensnachweis — das reicht für die Vorauswahl. Ausweisdaten gehören nicht in eine Bewerbung an eine Adresse, die du nicht kennst. Wie die erste Mail aufgebaut ist, steht in Wohnungsbewerbung per E-Mail.
- Bei der Besichtigung: Einsicht anbieten. „Meinen Ausweis zeige ich Ihnen gern" — das erfüllt den Zweck und wirkt souverän statt verweigernd.
- Nach der Zusage, vor dem Vertrag: geschwärzte Kopie mit Wasserzeichen. Wenn die Verwaltung darauf besteht und du die Wohnung willst, gibst du eine Kopie, die für Missbrauch unbrauchbar ist (siehe unten).
- Nach der Unterschrift: Löschung anfragen, falls du dich bei anderen Vermietern mit Kopie beworben hast — eine kurze Mail mit Verweis auf Art. 17 DSGVO reicht.
Die sichere Ausweiskopie: Schwärzen und Wasserzeichen
Wenn du eine Kopie gibst, dann eine, mit der außer der Identitätsprüfung nichts anzufangen ist:
- Seriennummer und Zugangsnummer (CAN) schwärzen. Beide braucht der Vermieter nicht; die Seriennummer darf nach dem Personalausweisgesetz ohnehin nicht zur automatisierten Datenabfrage genutzt werden.
- Rückseite weglassen oder Angaben wie Augenfarbe und Größe abdecken. Für die Identität zählen Name, Geburtsdatum, Foto und gegebenenfalls Anschrift.
- Wasserzeichen quer über die Kopie: „Kopie — nur für Mietvertrag mit [Vermieter/Verwaltung], [Datum]". So ist die Kopie eindeutig als Kopie erkennbar, wie das Gesetz es verlangt, und für jeden anderen Zweck wertlos.
- Schwarz-weiß statt Farbe. Eine Farbkopie sieht auf dem Bildschirm wie ein Original aus.
- Als PDF, nicht als Foto. Ein Handyfoto per WhatsApp ist unkontrollierbar; eine PDF mit Wasserzeichen lässt sich nachvollziehen.
Das Schwärzen selbst muss echt sein — ein schwarzes Kästchen als PDF-Kommentar ist mit einem Klick weg. Wie du Dokumente so schwärzt, dass es nicht rückgängig zu machen ist, steht in Gehaltsabrechnung für Vermieter schwärzen.
Was das für die Bewerbungsmappe heißt
Die Ausweiskopie gehört nicht in die Standard-PDF, die du an Vermieter schickst. Die Mappe enthält Anschreiben, Selbstauskunft, Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung — der Ausweis kommt zur Besichtigung mit, im Original, zur Einsicht. Welche Unterlagen sonst hineingehören, steht in der Unterlagen-Checkliste.
Das gilt auch für automatisierte Bewerbungen: Wohnly bewirbt sich auf ImmoScout24, Immowelt und Immonet mit deinem Profil und einem individuellen Anschreiben, im Median zehn Minuten nach dem Fund — Ausweisdaten werden dabei nicht verschickt. Sie zeigst du dem Vermieter persönlich, wenn er dich zur Besichtigung einlädt.
Häufig gestellte Fragen
Verlangen im Sinne eines Anspruchs nicht. Nach § 20 Personalausweisgesetz darf eine Kopie nur mit deiner Zustimmung angefertigt werden, und die Datenschutzkonferenz hält die bloße Einsicht zur Identitätsprüfung für ausreichend. Der Vermieter darf um eine Kopie bitten, dich aber nicht dazu zwingen. Ablehnen darf er dich als Bewerber trotzdem — deshalb geht es praktisch um den richtigen Zeitpunkt und eine geschwärzte Kopie, nicht um Verweigerung.
Ja. Seriennummer, Zugangsnummer und Angaben wie Augenfarbe oder Größe braucht der Vermieter nicht. Sichtbar bleiben sollten Name, Geburtsdatum, Foto und Anschrift. Ein Wasserzeichen „Kopie — nur für Mietvertrag mit …" macht die Kopie zusätzlich unbrauchbar für andere Zwecke und erfüllt die gesetzliche Vorgabe, dass sie als Kopie erkennbar sein muss.
Bei der Besichtigung oder spätestens beim Vertragsabschluss, im Original und zur Einsicht. In der ersten Bewerbungs-Mail haben Ausweisdaten nichts verloren — schon gar nicht bei Inseraten von Absendern, die du nicht einschätzen kannst.
Ja. Daten abgelehnter Bewerber dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für den Zweck nötig ist — nach der Vergabe der Wohnung ist der Zweck erfüllt. Du kannst die Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen; eine kurze Mail an den Vermieter oder die Verwaltung reicht.
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