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Wohnung kündigen als Mieter: Fristen, Form und Muster

Mietvertrag richtig kündigen: die 3-Monats-Frist erklärt, das Schriftform-Muster, Sonderkündigungsrechte und die Fehler, die dich einen Monat Miete kosten.

Wohnly Redaktion
Ratgeber-Team
4. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Die Kündigung der alten Wohnung klingt nach Formsache und kostet bei Fehlern schnell eine volle Monatsmiete: verpasster Zugangstermin, falsche Form, fehlende Unterschrift. Dabei ist das Mieterkündigungsrecht angenehm klar geregelt: drei Monate Frist, Schriftform, fertig. Dieser Artikel erklärt die Frist-Mechanik auf den Tag genau, liefert ein Muster und behandelt die Sonderfälle vom Nachmieter bis zur Mieterhöhung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Mieter kündigst du unbefristete Verträge immer mit drei Monaten Frist, egal wie lange du wohnst (§ 573c BGB).
  • Stichtag ist der dritte Werktag des Monats: Geht die Kündigung bis dahin zu, zählt der laufende Monat mit.
  • Schriftform ist Pflicht: Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, WhatsApp oder Fax genügen nicht.
  • Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Absendedatum: Einwurf mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben wählen.
  • Sonderkündigungsrechte (Mieterhöhung, Modernisierung, Tod des Mieters) verkürzen die Frist in bestimmten Fällen.

Die 3-Monats-Frist und der dritte Werktag

Für Mieter gilt bei unbefristeten Mietverträgen einheitlich: Kündigungsfrist drei Monate. Anders als für Vermieter verlängert sie sich nicht mit der Wohndauer. Längere Fristen zu Lasten des Mieters im Vertrag sind unwirksam.

Die Mechanik im Detail: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Samstag zählt bei dieser Frist in der Regel als Werktag.

Zugang der KündigungMietende
1. bis 3. Werktag im März31. Mai
4. Werktag im März oder später30. Juni

Ein Tag Verspätung kostet also einen vollen Monat. Plane rückwärts: Wunsch-Mietende bestimmen, drei Monate zurückrechnen, Zugang vor dem dritten Werktag sicherstellen, und zwar mit Puffer.

Form: So sieht eine wirksame Kündigung aus

Die Kündigung braucht Schriftform (§ 568 BGB): ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter, die im Vertrag stehen. Unwirksam sind E-Mail, Messenger, eingescannte Unterschriften und mündliche Erklärungen. Ein Kündigungsgrund ist nicht nötig.

Das Muster zum Übernehmen:

Kündigung des Mietverhältnisses · [Name(n) aller Mieter, aktuelle Anschrift] an [Name Vermieter/Hausverwaltung, Anschrift] · Sehr geehrte/r [Name], hiermit kündige/n ich/wir das Mietverhältnis über die Wohnung [genaue Anschrift, Etage/Lage, ggf. Wohnungsnummer] fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir/uns den Erhalt dieser Kündigung sowie den Beendigungstermin schriftlich. Für die Vereinbarung eines Übergabetermins stehe/n ich/wir gern zur Verfügung. Meine/unsere Bankverbindung für die Kautionsrückzahlung: [IBAN]. [Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift(en)]

Der Zusatz "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin" ist deine Versicherung: Falls du dich beim Datum verrechnest, bleibt die Kündigung wirksam und wirkt zum korrekten Termin.

Zugang sicherstellen: Hier verlieren Mieter Monate

Es zählt nicht, wann du abschickst, sondern wann die Kündigung dem Vermieter zugeht. Die sichersten Wege, geordnet nach Beweiskraft:

  1. Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung: unschlagbar, wenn Verwaltung erreichbar.
  2. Einwurf in den Briefkasten mit Zeugen: Zeuge sieht das unterschriebene Schreiben, steckt es selbst ein und notiert Datum/Uhrzeit. Zugang gilt bei Einwurf zu üblichen Zeiten am selben Tag.
  3. Einwurf-Einschreiben: gute Beweislage. Kein Übergabe-Einschreiben wählen: Trifft der Postbote niemanden an, gilt die Kündigung nicht als zugegangen, der Abholschein genügt nicht!

Sonderfälle: schneller raus oder besondere Vorsicht

  • Nachmieter stellen: Ein Anspruch, mit Nachmieter früher rauszukommen, besteht grundsätzlich nicht, außer bei Nachmieterklausel oder Härtefall. Viele Vermieter lassen aber mit sich reden, wenn du solvente Kandidaten lieferst. Wie du die Nachmieter-Logik von der anderen Seite nutzt, zeigt der Artikel Nachmieter-Wohnungen finden.
  • Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung: Bei einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete oder nach Modernisierung kannst du außerordentlich mit verkürzter Wirkung kündigen (§ 561 BGB). Details im Artikel Mieterhöhung: Rechte und Widerspruch.
  • Befristeter Vertrag oder Kündigungsausschluss: Zeitmietverträge sind vor Ablauf ordentlich nicht kündbar, ebenso bei wirksamem Kündigungsverzicht (maximal vier Jahre zulässig). Hier hilft nur Aufhebungsvertrag oder Nachmieter-Verhandlung, die Rechtslage erklärt der Artikel Wohnen auf Zeit vs. Normalmietvertrag.
  • WG und Paare: Es müssen alle im Vertrag stehenden Mieter unterschreiben. Bei Trennung oder WG-Auszug einzelner Personen ist die Vertragsänderung mit dem Vermieter der saubere Weg, die Konstellationen behandelt der Artikel Wohnungssuche nach Trennung.

Nach der Kündigung: die Restlaufzeit richtig nutzen

  • Besichtigungen dulden, aber geordnet: Der Vermieter darf mit Ankündigung (in der Regel 24 bis 48 Stunden) zu zumutbaren Zeiten Interessenten zeigen, nicht täglich und nicht ohne Termin.
  • Kaution: Nicht "abwohnen" (unzulässig), sondern regulär zahlen und nach Auszug zurückfordern, den Ablauf beschreibt der Artikel Kaution zurückbekommen.
  • Übergabe vorbereiten: Schönheitsreparaturen-Klausel prüfen (viele sind unwirksam, siehe Schönheitsreparaturen im Mietrecht) und die Übergabe mit Protokoll dokumentieren.
  • Doppelmiete minimieren: Die Übergangszeit zwischen alter und neuer Wohnung ist planbar, die Strategien dazu stehen im Artikel Doppelte Miete vermeiden.
Tipp: Die häufigste Ursache für Doppelmiete ist eine zu späte neue Wohnung. Starte die Suche vor der Kündigung und lass Wohnly parallel automatisch bewerben, dann kündigst du aus einer Position der Stärke.

Häufig gestellte Fragen

Drei Monate, unabhängig von der Wohndauer (§ 573c BGB). Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt. Längere Fristen für Mieter im Vertrag sind unwirksam, kürzere können vereinbart sein.

Nein. Die Kündigung braucht Schriftform: Papier mit eigenhändiger Unterschrift aller Hauptmieter, zugestellt an den Vermieter. E-Mail, Scan, Fax oder WhatsApp sind unwirksam, selbst wenn der Vermieter antwortet.

Dann verschiebt sich das Mietende um einen ganzen Monat: Statt des laufenden zählt erst der Folgemonat als erster der drei Fristmonate. Deshalb Zugang dokumentieren (Zeuge, Einwurf-Einschreiben) und nie auf den letzten Drücker verschicken.

Nur bei Nachmieterklausel im Vertrag, in Härtefällen oder mit Zustimmung des Vermieters. In der Praxis akzeptieren viele Vermieter solvente Nachmieter freiwillig, weil ihnen Leerstand und Neuvermarktung erspart bleiben: Liefere zwei, drei geprüfte Kandidaten mit vollständigen Unterlagen.

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