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Wohnungsbewerbung als Paar: Zu zweit richtig bewerben

Als Paar bewerbt ihr euch am besten gemeinsam als zwei Hauptmieter: beide Namen ins Anschreiben und auf die Selbstauskunft, Nachweise von beiden, Einkommen addiert — das Haushaltsnetto sollte etwa das Dreifache der Kaltmiete erreichen. Verheiratet oder nicht spielt keine Rolle und darf nicht gefragt werden. Zwei Hauptmieter haften gemeinsam und kündigen nur gemeinsam; die Kaution bleibt bei drei Kaltmieten insgesamt.

Wohnly Redaktion
Ratgeber-Team
21. September 2026·7 Min. Lesezeit

Eine Wohnungsbewerbung als Paar hat einen eingebauten Vorteil: zwei Einkommen, zwei saubere SCHUFA-Auskünfte, doppelte Sicherheit für den Vermieter. Trotzdem scheitern viele Paare an Details — nur einer bewirbt sich, nur einer legt Nachweise vor, das Anschreiben spricht in der Ich-Form, oder beide sind unsicher, ob sie als unverheiratetes Paar überhaupt gemeinsam in den Vertrag dürfen. Dieser Artikel zeigt, wie eine Wohnungsbewerbung als Paar aufgebaut ist, wie ihr das Einkommen rechnet, wer in den Mietvertrag gehört und was das rechtlich bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gemeinsam bewerben, beide als Hauptmieter. Beide Namen ins Anschreiben, auf die Selbstauskunft und ins Deckblatt; Nachweise von beiden.
  • Einkommen addieren. Vermieter rechnen mit dem Haushaltsnetto — Faustregel: etwa das Dreifache der Kaltmiete.
  • Verheiratet oder nicht ist egal. Für den Mietvertrag macht es keinen Unterschied, und der Vermieter darf nach dem Familienstand nicht fragen.
  • Zwei Hauptmieter haften gemeinsam für die volle Miete und können den Vertrag nur gemeinsam kündigen — das schützt beide, bindet aber auch.
  • Kaution: maximal drei Nettokaltmieten insgesamt, nicht pro Person.

Warum Paare bei Vermietern gut ankommen

Vermieter suchen Sicherheit, und zwei Einkommen sind sicherer als eins. Fällt eines weg — Jobverlust, Elternzeit, Krankheit — trägt das andere die Miete weiter. Dazu kommt: Zwei Personen, die gemeinsam einziehen, signalisieren Planung und Dauer. Wer sich als Paar bewirbt, gilt als stabiler Haushalt und nicht als jemand, der in einem Jahr weiterzieht.

Diesen Vorteil verschenkt, wer nur mit einem Namen auftritt. Ein Vermieter, der eine Bewerbung von „Anna Beispiel" liest und erst bei der Besichtigung erfährt, dass Partner Jonas mit einzieht, hat zwei Probleme: Er kennt Jonas' Einkommen und Bonität nicht, und er fragt sich, warum das nicht von Anfang an drinstand.

Das Einkommen: Zusammenrechnen, nicht einzeln

Die verbreitete Faustregel — Nettoeinkommen etwa das Dreifache der Kaltmiete — gilt für den Haushalt, nicht pro Person. Bei 1.200 Euro Kaltmiete braucht ihr zusammen rund 3.600 Euro netto. Ob das 1.800 und 1.800 sind oder 2.800 und 800, ist für die Rechnung egal. Wie viel Miete sich mit welchem Einkommen tragen lässt, steht in Wie viel Miete kann ich mir leisten?

Praktisch heißt das:

  • Beide legen Einkommensnachweise vor — die letzten drei Gehaltsabrechnungen pro Person, bei Selbstständigen Steuerbescheide und BWA. Was Vermieter akzeptieren, steht in Einkommensnachweis Wohnung.
  • Im Anschreiben nennt ihr das Haushaltsnetto als eine Zahl, nicht zwei: „Unser gemeinsames Nettoeinkommen liegt bei rund 4.200 Euro."
  • Verdient einer deutlich weniger — etwa im Studium oder in Teilzeit —, ist das kein Problem, solange die Summe stimmt. Trägt einer die Miete praktisch allein, hilft eine Bürgschaft oder ein Satz, der die Situation erklärt.

Wer gehört in den Mietvertrag?

Für die Bewerbung ist das die wichtigste Entscheidung, und sie hat rechtliche Folgen. Drei Varianten:

Beide als Hauptmieter (Standardfall)

Beide unterschreiben den Mietvertrag und haften als Gesamtschuldner (§ 421 BGB): Der Vermieter kann die volle Miete von jedem verlangen, egal wer intern was zahlt. Dafür haben beide dieselben Rechte — keiner kann den anderen vor die Tür setzen, und der Vermieter kann nicht einem allein kündigen. Nachteil: Kündigen könnt ihr nur gemeinsam. Bei einer Trennung kommt der Ausziehende nur aus dem Vertrag, wenn der Vermieter ihn entlässt — und dazu ist er nicht verpflichtet. Mehr dazu in Wohnung suchen nach Trennung.

Für die Bewerbung ist das die stärkste Variante: Der Vermieter hat zwei Schuldner, ihr habt beide Sicherheit.

Einer als Hauptmieter, der andere zieht mit ein

Nur einer unterschreibt, der Partner wohnt mit. Bei Ehepartnern ist das ohne Erlaubnis des Vermieters möglich, er muss nur informiert werden. Bei unverheirateten Partnern braucht es die Erlaubnis nach § 553 BGB, die der Vermieter bei einem berechtigten Interesse — und das Zusammenleben mit dem Partner gilt in der Regel als eines — kaum verweigern kann. Für die Bewerbung ist die Variante schwächer: Der Vermieter sieht nur ein Einkommen, und der Partner hat im Ernstfall keine eigenen Rechte an der Wohnung.

Beide als Hauptmieter, aber einer verdient nichts

Auch dann gehören beide in den Vertrag. Ein Partner ohne Einkommen ist rechtlich kein Problem — der andere haftet ohnehin voll. Für den Vermieter zählt die Summe, und die Selbstauskunft des zweiten Mieters zeigt trotzdem SCHUFA und Wohnhistorie.

Verheiratet oder nicht: Spielt es eine Rolle?

Für den Mietvertrag nicht. Unverheiratete Paare schließen denselben Vertrag wie Ehepaare, mit denselben Rechten und Pflichten. Der einzige Unterschied liegt beim Einzug ohne Vertrag (siehe oben) und bei der Frage, wer im Todesfall in den Vertrag eintritt — beides für die Bewerbung ohne Bedeutung.

Fragen darf der Vermieter danach nicht: Der Familienstand gehört nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zu den unzulässigen Fragen, ebenso Kinderwunsch oder Schwangerschaft. Zulässig ist nur die Zahl der einziehenden Personen. Steht auf einer Selbstauskunft trotzdem „Familienstand", dürft ihr das Feld leer lassen. Welche Fragen erlaubt sind, steht in Mieterselbstauskunft: erlaubte Fragen.

Im Anschreiben müsst ihr das Thema nicht ansprechen. „Wir, Anna und Jonas, suchen unsere gemeinsame Wohnung" reicht — wer seit Jahren zusammenlebt, darf das erwähnen, weil es Stabilität signalisiert, muss es aber nicht.

Die Unterlagen: Zwei Sätze, eine Mappe

Jeder Hauptmieter braucht den vollständigen Satz. Was in die Mappe gehört, steht in der Unterlagen-Checkliste; für Paare gilt zusätzlich:

UnterlageAls Paar
AnschreibenEines, in der Wir-Form, beide Namen und beide Berufe
DeckblattEines, beide Namen, eine Telefonnummer als Hauptkontakt
SelbstauskunftZwei — oder ein Formular mit zwei Spalten, beide unterschreiben
EinkommensnachweiseVon beiden, jeweils die letzten drei Abrechnungen
SCHUFA-AuskunftVon beiden — Vermieter prüfen jeden Mieter einzeln
MietschuldenfreiheitsbescheinigungVon jedem bisherigen Vermieter — bei getrennten Wohnungen also zwei
BürgschaftNur falls das gemeinsame Einkommen knapp ist

Alles in einer PDF, nicht in zwei. Der Vermieter bekommt eine Bewerbung, nicht zwei halbe. Wie ihr die Datei baut, steht in Bewerbermappe als PDF erstellen.

Das Anschreiben in der Wir-Form

Der häufigste Fehler in Paar-Bewerbungen: Einer schreibt in der Ich-Form und erwähnt den Partner in einem Nebensatz. Besser ist ein Anschreiben, das von Anfang an als gemeinsames auftritt:

Sehr geehrte Frau Beispiel, wir — Anna (29, Physiotherapeutin) und Jonas (32, Elektroingenieur) — bewerben uns um die 3-Zimmer-Wohnung in der Musterstraße 12. Wir leben seit vier Jahren zusammen und suchen zum 1. Januar eine langfristige Wohnung in Ihrer Gegend, weil Jonas' neuer Arbeitgeber zehn Minuten entfernt liegt. Beide sind wir unbefristet angestellt, unser gemeinsames Nettoeinkommen liegt bei rund 4.600 Euro, wir sind Nichtraucher und haben keine Haustiere. Unsere vollständigen Unterlagen finden Sie im Anhang; für eine Besichtigung sind wir kurzfristig verfügbar. Mit freundlichen Grüßen, Anna Beispiel und Jonas Muster

Beide Namen, beide Berufe, eine Einkommenszahl, ein Einzugstermin. Der Rest folgt dem Aufbau aus Wohnungsbewerbung Anschreiben: Vorlage.

Besichtigung und Vertrag: Zu zweit hingehen

Zur Besichtigung gehen beide. Ein Vermieter, der nur eine Person sieht, obwohl zwei einziehen, bleibt skeptisch — und private Vermieter entscheiden nach dem persönlichen Eindruck. Wer terminlich nicht kann, sagt das im Vorfeld und bietet einen zweiten Termin an.

Beim Vertrag prüft ihr, dass beide Namen als Mieter eingetragen sind, nicht einer als Mieter und einer als „mitwohnende Person". Die Kaution beträgt nach § 551 BGB maximal drei Nettokaltmieten für die Wohnung insgesamt — ein Vermieter, der wegen zwei Mietern sechs verlangt, liegt falsch. Worauf ihr im Vertrag sonst achten solltet, steht in Mietvertrag prüfen vor der Unterschrift.

Zu zweit suchen heißt: doppelt so schnell sein

Der Vorteil des zweiten Einkommens verpufft, wenn die Bewerbung als 60. eintrifft. Auf begehrte Wohnungen kommen innerhalb von Stunden dutzende Anfragen, und viele Vermieter laden nur die ersten passenden ein. Teilt euch die Portale auf — oder lasst das erledigen: Wohnly fragt beim Einrichten nach Haushaltsgröße und Haushaltsnettoeinkommen, ihr tragt euch als zwei Personen mit eurem gemeinsamen Netto ein. Danach überwacht Wohnly 15 Anbieter rund um die Uhr, bewirbt sich auf ImmoScout24, Immowelt und Immonet automatisch — im Median zehn Minuten nach dem Fund — und meldet Treffer der übrigen Quellen sofort per Telegram oder Push, mit fertigem Anschreiben.

Häufig gestellte Fragen

Müssen nicht, sollten aber. Stehen beide als Hauptmieter im Vertrag, haben beide dieselben Rechte an der Wohnung, und der Vermieter hat zwei Schuldner — das macht die Bewerbung stärker. Steht nur einer drin, hat der andere im Ernstfall keine eigenen Rechte und kann bei einer Trennung ohne Weiteres vor der Tür stehen.

Ja. Vermieter prüfen das Haushaltsnetto — Faustregel: etwa das Dreifache der Kaltmiete. Bei 1.000 Euro Kaltmiete reichen zusammen rund 3.000 Euro, unabhängig davon, wie sich die Summe auf beide verteilt. Beide legen dafür Einkommensnachweise vor.

Ja, ohne Einschränkung. Für den Mietvertrag spielt der Familienstand keine Rolle, und der Vermieter darf nicht danach fragen. Unverheiratete Paare schließen denselben Vertrag wie Ehepaare, mit denselben Rechten und Pflichten.

Stehen beide im Vertrag, haften beide weiter — auch der, der auszieht. Aus dem Vertrag kommt er nur, wenn der Vermieter ihn entlässt oder beide gemeinsam kündigen und der Bleibende neu abschließt. Einen Anspruch auf Entlassung gibt es nicht, in der Praxis stimmen Vermieter aber meist zu, wenn der Bleibende die Miete allein tragen kann.

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