Dein Einkommen
Alle Einkommen, die in die Wohnung einziehen — bei Paaren beide zusammen.
Konkrete Wohnung prüfen
Optional — die Zahlen stehen im Inserat.
30 % deines Nettos. Rücklagen, Urlaub und Alltag bleiben entspannt.
Darüber gilt ein Haushalt laut Statistischem Bundesamt als durch Wohnkosten überlastet.
Viele Verwaltungen wollen ein Netto von mindestens der dreifachen Kaltmiete sehen.
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Passende Wohnungen findenSo rechnet der Mietrechner
Der Rechner legt drei Grenzen an dein Nettoeinkommen an:
- Wohlfühl-Miete, 30 Prozent warm. Die gängigste Faustregel. Bleibt die Warmmiete darunter, reicht der Rest für Lebensmittel, Mobilität, Rücklagen und auch mal einen Urlaub.
- Obergrenze, 40 Prozent warm. Ab diesem Anteil zählt das Statistische Bundesamt einen Haushalt als durch Wohnkosten überlastet. Wer darüber liegt, hat bei jeder Nebenkostennachzahlung ein Problem.
- Vermieter-Grenze, ein Drittel kalt. Viele Hausverwaltungen wollen ein Nettoeinkommen von mindestens der dreifachen Kaltmiete sehen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht — jede Verwaltung legt ihre Grenze selbst fest —, aber es ist die Zahl, an der Bewerbungen am häufigsten scheitern.
Die Vermieter-Grenze liegt oft über deiner Wohlfühl-Miete. Dass ein Vermieter dich nehmen würde, heißt also noch nicht, dass die Wohnung zu deinem Budget passt.
Warmmiete oder Kaltmiete — was zählt?
Die Kaltmiete ist der Preis für die Wohnung selbst. Dazu kommen die Nebenkosten: Betriebskosten wie Wasser, Müll, Hausreinigung und Grundsteuer sowie die Heizkosten. Beides zusammen ergibt die Warmmiete — und die zahlst du jeden Monat. Strom, Internet und Rundfunkbeitrag kommen noch obendrauf.
Für dein eigenes Budget rechnest du deshalb immer warm. Vermieter schauen dagegen meist auf die Kaltmiete. Mehr dazu im Ratgeber: Warmmiete vs. Kaltmiete.
Was zählt als Nettoeinkommen?
Netto ist, was nach Steuern und Sozialabgaben auf deinem Konto ankommt. Zählen dürfen alle regelmäßigen Einkommen der Menschen, die einziehen: Gehalt, Rente, BAföG, Unterhalt, Kindergeld. Ziehst du mit Partnerin oder Partner ein und unterschreibt ihr beide, rechnest du beide Einkommen zusammen.
Vermieter prüfen das anhand der Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Selbstständige mit Steuerbescheid und BWA. Was genau akzeptiert wird, steht im Ratgeber zum Einkommensnachweis.
Wenn das Budget knapp ist
- Bürgschaft: Eine Bürgin oder ein Bürge mit gutem Einkommen — oft die Eltern — gleicht ein zu niedriges Netto aus. Für Studierende und Azubis ist das der Normalfall.
- Wohngeld: Ob dir ein Zuschuss zusteht, hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete ab. Die Wohngeldstelle deiner Stadt rechnet es aus.
- Wohnberechtigungsschein: Mit WBS kommen geförderte Wohnungen infrage, die unter der Marktmiete liegen — in Berlin etwa bei den landeseigenen Gesellschaften.
Mehr dazu im Ratgeber
Häufig gestellte Fragen
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